Fatima und die Verbindlichkeit anerkannter Erscheinungen
Fatima als „Stachel im Fleisch“ der Kirche
Die aufrüttelnden Erscheinungen in
Fatima 1917 und die Dinge, die sich zwischen den drei Seherkindern, der
Gottesmutter und dem Engel abgespielt haben, sind Gegenstand heftiger ideologischer
und theologischer Kämpfe und können nur im Rahmen der mannigfaltigen Traditionsabbrüche
nach dem Vaticanum II. in ihrer Tragik verstanden werden.
Die Botschaft von Fatima ist
inhaltlich keine Privatsache, dient auch keineswegs der Erbauung einer
überschaubaren Gruppe von angesprochenen Personen, sondern richtet sich an den
Papst, an die Kirche im ganzen und schließlich an die Welt in Form eines
deutlichen Appells, um nicht von einem Befehl zu reden. Die Nichtbeachtung des
Befehls bedeutet für die ganze Menschheit, aber besonders für die ganze Kirche
großes Leid. So hat es die Gottesmutter mitgeteilt. Und die Kirche hat diese
Erscheinungen im Jahr 1930 mit dem „constat
de supernaturalitate“ approbiert.
Immer wieder wird behauptet, es obliege
bei kirchlich approbierten „Privatoffenbarungen“ dem Ermessen des Gläubigen, ob
er sie für wahr hält oder nicht.[1]
Die kirchliche Anerkennung bedeute nicht, dass die Kirche die private
Offenbarung positiv anerkenne, sondern nur ein „nihil obstat“, dass dem auf diese Weise Offenbarten nichts
entgegen stehe.[2] Man
könne es nicht abweisen, weil es der eigentlichen göttlichen Offenbarung nicht
widerspreche. Dennoch könne das privat Offenbarte auch falsch sein.
Diese Behauptung steht in
Korrespondenz zu der nach dem Konzil entstandenen Verunklarung im Umgang mit
den verschiedenen Typen von „Offenbarungen“, persönlichen mystischen
Erfahrungen einerseits und übernatürlichen Eingriffen Gottes in eine
Gemeinschaft andererseits. Nur für den ersten Typus trifft der Begriff
„Privatoffenbarung“ im strengen Sinne zu. Anders gelagert sind alle Fälle, die
inhaltlich und strukturell weit über eine bloße private Mitteilung oder
Gnadenerfahrung hinausgehen. Es dürfte unmittelbar einleuchten, dass es etwas
anderes ist, ob jemand ein bloßes Bild sieht, oder ob er einen Befehl Jesu oder
der Gottesmutter entgegennimmt, der vom Papst oder einem Bischof ausgeführt
werden soll. Dass solche „Offenbarungen“ der abgeschlossenen
apostolischen Offenbarung im Sinne einer Erweiterung des Heilsnotwendigen oder
der Heilslehre überhaupt nichts hinzusetzen dürfen, galt immer
selbstverständlich. Es ist eigentümlich, dass man diese Selbstverständlichkeit
in einem solchen Maße betonen muss. Selbst wenn manche Menschen
„Privatoffenbarungen“ über die Lehre der Kirche stellen sollten (was vorkommt),
ist diese beständige Betonung doch vor allem ein rhetorisches Mittel und
suggeriert, eine „riesige“ Zahl von Menschen würden Privatoffenbarungen über
die Lehre der Kirche stellen, und man müsse nun endlich damit aufräumen. In
fast jedem Winkel der christlichen Welt aber kennt man den deutlichen und
anerkannten Eingriff Gottes oder der Gottesmutter in das historische Geschehen.
Stiftskirchen an vielen Orten zeugen davon, das Gedächtnis an wunderbare
Bewahrungen in Kriegen; ja überhaupt die für Heiligsprechungen notwendigen
Wunder und die Heiligsprechung an sich selbst bezeugen, dass die Kirche weder
solche übernatürlichen Erfahrungen noch die Personen, denen sie zuteil werden,
für eine Nebensache erachtet hat. Auch wenn solche nach-apostolischen,
historischen Niederschläge des wundertätigen Gottes nicht den Status eines
Dogmas haben, sind sie dennoch eine selbstverständliche und unabweisbare
Realität in der Kirche von Anfang an. Allein ihr Charakter als Ereignisse oder
Weisungen in die geschichtliche Situation hinein scheidet sie kategorial von
der abgeschlossenen Heilslehre. Es kann nur als perfide bezeichnet werden, wenn
die Kritiker solcher Offenbarungen permanent suggerieren, alle Welt verwechsle
sie mit der abgeschlossenen apostolischen Offenbarung im Glaubensgut. Es trifft
eher zu, dass heutzutage viele Gläubige durch die Hirten nicht mehr darüber
informiert werden, was Lehre der Kirche ist.
Angesichts der verheerenden Lage in
der Kirche sind weniger die „Privatoffenbarungen“ das primäre Problem als
die heillose theologische Verwirrung, die das Lehramt selbst erzeugt, ein
Abfall vom Glaubensgut in mannigfaltigen „Abflüssen“.
Zur Problematik illegitimer Zusätze zur Glaubenslehre
Die Frage, was als illegitimer
Zusatz zur Glaubenslehre zu betrachten ist und was nicht, ist, wenn man genau
hinsieht, ausgesprochen „haarig“ und ein Feld jahrhundertelanger Streitereien
und Kirchenspaltungen. Immerhin wirft der Protestantismus der katholischen
Kirche zentral vor, mannigfaltige „Hinzufügungen“ zur „biblischen“ Lehre
gemacht zu haben und fordert ein militantes „sola
scriptura“. Dieser protestantische Vorwurf rührt aus der faktischen
Situation her, dass die Kirche die abgeschlossene Offenbarung über die
Jahrhunderte erst definiert und entfaltet und dies auch für vollkommen legitim
und sogar notwendig gehalten hat.
So fallen nicht nur die Inhalte von
sogenannten „Privatoffenbarungen“ und Erscheinungen, sondern auch die der Lehrentfaltung
in die Kategorie der „Hinzufügungen“, die aus einer bestimmten Sicht „unter
Verdacht“ stehen. Wir bewegen uns also auf dünnem Eis und sollten wohl abwägen,
was wir sagen. Kategorial sind diese „Hinzufügungen“ – wie bereits gesagt -
allerdings keine Erweiterungen der Glaubenslehre, es sei denn, es würden
tatsächlich fremde, heilsnotwendige Fakten behauptet. Die Kirche hat von Jesus
Christus selbst die Legitimation, solche Entfaltungen, Deutungen und
Vertiefungen vorzunehmen, anzuerkennen oder eben auch zu verwerfen, solange sie
sich selbst dem depositum fidei
demütig unterwirft. Manche dieser Entfaltungen haben den Status dessen, was
objektiv und irrtumsfrei geglaubt werden muss („de fide“), andere haben diesen Status nicht, stehen deswegen aber
nicht unter dem Verdacht, mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch zu sein. Das
Lehramt würde wohl kaum etwas als „echt“ und „übernatürlich“ oder meinetwegen
im Stande des „nihil obstat“ anerkennen,
wenn es damit rechnete, dass das so Approbierte mit einer hohen
Wahrscheinlichkeit falsch und damit schädlich für die Gläubigen sein könnte. Hätte
das Lehramt von alters her diese Haltung an den Tag gelegt, müsste man eine
kirchliche Approbation als reinen Zynismus und Fahrlässigkeit der Hirten
bezeichnen.
Die katholische Kirche hat sich wenigstens
bis zum Vaticanum II zur Lösung des Vorwurfs eindeutig auf ihre von Jesus
selbst gestiftete Sendung hinsichtlich der Lehrbefugnis und der Begleitung
durch den Hl. Geist berufen. Auch spricht die Schrift selbst davon, dass sowohl
die schriftlichen als auch die mündlichen Traditionen bindend seien, wenn sie
von den Aposteln, die der Herr eingesetzt hat, stammen.[3]
Wenn immer wieder aufgefordert wird in der Schrift, die Geister zu prüfen, zu
unterscheiden, nicht jedem Geist zu glauben etc., dann ist damit ausgesagt,
dass ein solcher Prozess nicht nur bevorsteht, sondern auch legitim ist.
Aufgabe der Lehramtes war und ist, diese Prüfung mit Autorität zu erfüllen und
zu einer klaren, für die Gläubigen eindeutigen Aussage zu kommen. Päpste und
Konzilien nahmen daher Definitionen und Verwerfungen vor. Was einmal so
ausgesprochen und geklärt war, galt. Die Bemerkung, dass niemand gezwungen sei,
etwas „Privatoffenbartes“ zu glauben, schließt nicht ein, dass es öffentlich
und ohne sachgemäße, gravierende Gründe bezweifelt oder verworfen werden dürfte.
Diese Einschränkung meint vielmehr nur, dass es nicht heilsnotwendig sei, sich
die „Privatoffenbarung“ zu eigen zu machen. Im selben Sinne ist es nicht
heilsnotwendig, sich die tägliche Predigt oder sogar manche Schreiben der
Päpste zu eigen zu machen! Nicht heilsnotwendig heißt aber nicht, dass es
deswegen zu vernachlässigen sei.
Nun glauben viele, bei approbierten
Offenbarungen mit „sachgemäßen“ Gegenargumenten aufwarten zu können. Bei genauem
Hinsehen ergeben sich hier jedoch massive Probleme, die darin begründet liegen,
dass mit dem Modernismus seit dem 19. Jh ein theologisches Chaos entstanden ist
und die, die glauben triftige Gründe gegen eine kirchliche Approbation vorlegen
zu können, oft selbst in einer massiven theologischen Verwirrung oder
mindestens Unkenntnis stehen oder sie sogar bewusst hervorbringen wollen. Nach
dem Konzil geriet das Lehramt vollends zum Tummelplatz von Kreativität und
Eigenmächtigkeit, Zeitgeisthuldigung und frecher Vereinseitigung und
Vermischung der Geister. Das ehemals klare Glaubensgut wurde entkernt,
ausgehöhlt und hat seither als logische und erwartbare Folge einen
beispiellosen Niedergang des kirchlichen Lebens erzeugt.
Das Lehramt hat sich selbst aus der Autorität verabschiedet
An dieser Stelle soll das
gegenwärtige Problem schon benannt werden: das Lehramt hat sich aus der
objektiven, demütigen, aber vollmächtigen Haltung, die es vor Gott einnehmen
sollte, mit dem Vaticanum II verabschiedet und ist seither in dieser
häretischen Haltung nicht mehr geeignet oder befugt, über übernatürliche
Ereignisse oder Erfahrungen glaubwürdig zu urteilen. Damit ist das ganze
gegenwärtige (seit dem Vaticanum II) Dilemma ausgesprochen. Die Verwirrung
unter den Gläubigen besteht darin, dass sie, vom Lehramt verraten und verkauft,
ihre Zuflucht zu direkten Offenbarungen der Wahrheit suchen, um ihr Heil zu
finden. Dass ihnen dort auch der Satan entgegentreten könnte, bedenken sie
nicht immer. Es bleibt dem Glaubenssinn der noch verbliebenen Gläubigen
auferlegt, hier vorläufige, zutreffende Urteile zu formulieren. Aber jeder
sieht sofort, dass dies ein unhaltbarer Zustand ist.
Was ist unter einer „Privatoffenbarung“ überhaupt zu verstehen?
Der KKK von 1993 äußert sich dazu
ausgesprochen ungenau:
„Im
Laufe der Jahrhunderte gab es sogenannte ‚Privatoffenbarungen’, von denen
einige durch die kirchliche Autorität anerkannt wurden. Sie gehören jedoch
nicht zum Glaubensgut. Sie sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung
Christi zu ‚vervollkommnen’ oder zu ‚vervollständigen’, sondern sollen helfen,
in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben. Unter der Leitung des
Lehramtes der Kirche weiß der Glaubenssinn der Gläubigen zu unterscheiden und
wahrzunehmen, was in solchen Offenbarungen ein echter Ruf Christi oder seiner
Heiligen an die Kirche ist.
Der
christliche Glaube kann keine ‚Offenbarungen’ annehmen, die vorgeben, die
Offenbarung, die in Christus vollendet ist, zu übertreffen oder zu berichtigen,
wie das bei gewissen nichtchristlichen Religionen und oft auch bei gewissen
neueren Sekten der Fall ist, die auf solchen ‚Offenbarungen’ gründen.“ (§ 67)
Diese Erklärung wird nicht weiter
ausgeführt und bleibt insofern enttäuschend unklar. Jedem logisch denkenden
Leser stellen sich sofort mehrere Fragen:
Wie entscheidet der „Glaubenssinn
der Gläubigen“ ganz genau „unter der Leitung des Lehramtes“, welche
„Privatoffenbarung“ glaubwürdig, „ein echter Ruf Christi oder seiner Heiligen“
ist? Und vor allem: aufgrund welcher Kriterien? Und wie und wann treffen Glaubenssinn
der Gläubigen und Lehramt beide zusammen?
Von welchen „gewissen
nichtchristlichen Religionen“ oder „gewissen neueren Sekten“ ist hier die Rede?
Spontan fällt jedem Kundigen sofort der Islam ein, der ausdrücklich eine „Vervollkommnung“
und „Korrektur“ des durch die Kirche verfälschten Monotheismus sein will. Jenen
Islam aber hofieren die Päpste seit Johannes XXIII. und ordnen ihn gar unter
die Religionen ein, die auch zum Heil führen können!
Die Kategorien der „Vervollständigung
des bereits abgeschlossen Offenbarten“ und „Offenbarung zur Vertiefung des
bereits abgeschlossen Offenbarten“ werden nicht klar und scharf voneinander
geschieden. Daher hilft dann auch die gewundene Andeutung von „gewissen“
Religionen und Sekten nicht weiter. Hier hätte jeweils mindestens ein Beispiel
ausgeführt werden müssen.
Immerhin aber gesteht der KKK zu,
dass die abgeschlossene Offenbarung inhaltlich noch „nicht vollständig ausgeschöpft“ ist. „Es bleibt Sache des christlichen Glaubens, (…) nach und nach ihre
ganze Tragweite zu erfassen.“ (§ 66)
Die dogmatische Konstitution Lumen gentium über die Kirche aus dem
Jahr 1964 formuliert:
„Derselbe
Heilige Geist heiligt außerdem nicht nur das Gottesvolk durch die Sakramente
und die Dienstleistungen, er führt es nicht nur und bereichert es mit Tugenden,
sondern "teilt den Einzelnen, wie er will" (1 Kor 12,11), seine Gaben
aus und verteilt unter den Gläubigen jeglichen Standes auch besondere Gnaden.
Durch diese macht er sie geeignet und bereit, für die Erneuerung und den vollen
Aufbau der Kirche verschiedene Werke und Dienste zu übernehmen gemäß dem Wort:
"Jedem wird der Erweis des Geistes zum Nutzen gegeben" (1 Kor 12,7).
Solche Gnadengaben, ob sie nun von besonderer Leuchtkraft oder aber schlichter
und allgemeiner verbreitet sind, müssen mit Dank und Trost angenommen werden,
da sie den Nöten der Kirche besonders angepaßt und nützlich sind.
Außerordentliche Gaben soll man aber nicht leichthin erstreben. Man darf auch
nicht vermessentlich Früchte für die apostolische Tätigkeit von ihnen erwarten.
Das Urteil über ihre Echtheit und ihren geordneten Gebrauch steht bei jenen,
die in der Kirche die Leitung haben und denen es in besonderer Weise zukommt,
den Geist nicht auszulöschen, sondern alles zu prüfen und das Gute zu behalten
(vgl. 1 Thess 5,12.19-21)." (LG 12)
Es ist unschwer zu erkennen, dass
auch diese wortreiche Erklärung keine Präzisierung leistet: Wohl wird
zugestanden, dass es zum Aufbau der Kirche „Gnadengaben“ gibt, aber was das
konkret bedeutet, wird umgangen. Insbesondere scheint der Satz „Man darf auch nicht vermessentlich Früchte
für die apostolische Tätigkeit von ihnen erwarten“ die gerade noch
zugestandene Nützlichkeit für das Leben der Kirche wieder aufzuheben. Abgesehen davon ist dieser Satz
abwertend formuliert, präzisiert aber sein Ziel nicht. Dass das Urteil über solche
Gnadengaben die Kirche fällen soll, ist banal, berücksichtigt aber nicht,
inwieweit der im späteren KKK genannte Glaubenssinn hier mit in die
Entscheidung des Lehramtes einfließen kann oder soll. Unbeantwortet bleiben
alle anderen Fragen: Was sind überhaupt außerordentliche Gaben? Was folgt
daraus, wenn jemand aufgrund solcher Gaben eine Mission nicht nur für sich
selbst, sondern für alle haben sollte?
Immerhin wird aber in diesem Text,
so verschwommen er formuliert, angedeutet, dass diese Gnadegaben von
unterschiedlichster Art sein können und das irreführende pauschale Wort
„Privatoffenbarung“ für ein vielgestaltiges Phänomen vermieden.
Im Jahre 1978 erließ Paul VI. Richtlinien
zum Umgang mit Erscheinungen und Offenbarungen, die insgesamt eine Zurücknahme
und Verdunklung der bisherigren kirchlichen Praxis zu enthalten scheinen [4]:
„Andererseits
machen es die heutige Mentalität und die Notwendigkeit einer kritischen
wissenschaftlichen Untersuchung schwieriger, wenn nicht fast unmöglich, mit der
gebotenen Schnelligkeit jenes Urteil zu fällen, das in der Vergangenheit die
Untersuchungen zur Sache abgeschlossen hat (constat de supernaturalitate, non
constat de supernaturalitate) und den Ordinarien die Möglichkeit bot, den
öffentlichen Kult oder andere Formen der Verehrung durch die Gläubigen zu
gestatten oder zu verbieten.“
Wenigstens gibt dieser Text kund,
dass die Kirche sich bisher ein definitives Urteil zu sprechen vornahm, wenn
ein Mensch oder Menschen mit außergewöhnlichen Eingebungen allgemein
wahrgenommen wurden und die Gemeinschaft, in der dies geschah, stark bewegte.
Entweder eine Erscheinung wurde irgendwann mit dem Satz „constat de supernaturlitate“ anerkannt oder aber mit dem Satz „non constat de supernaturalitate“ abgelehnt
– so sagt es das Dokument jedenfalls. Ursprünglich hieß eine Ablehnung bis in
die 70er Jahre hinein allerdings „constat
de non supernaturalitate“.[5]
Dieser Wandel von einer harten zu einer weichen Ablehnungsformel sollte
beachtet und auf den Grund hin befragt werden, der zu ihm geführt haben mag.
Die weiche Formel lässt offen, dass irgendwann die Übernatürlichkeit doch noch
festgestellt wird. Die alte harte Formel schloss dies weitgehend ein für allemal
aus. Nur eine völlig neue Erkenntnis über die Sachlage, neues Material und neue
Zeugen hätten dann noch einmal zu einer Änderung führen können.
Interessant ist, dass die
Richtlinien im Verlauf ein klares und eindeutiges Urteil erst einmal umgehen und
ein vages „für den Augenblick steht nichts entgegen“ festhalten wollen:
„Sobald
die kirchliche Autorität über irgendwelche mutmaßlichen Erscheinungen oder
Offenbarungen Kenntnis erhält, ist es ihre Aufgabe: (…) sofern diese Prüfung zu
einem positiven Ergebnis führt, einige Ausdrucksformen des öffentlichen Kultes
oder der Verehrung zu erlauben, wobei diese zugleich weiterhin mit großer
Klugheit überwacht werden müssen (dies ist gleichbedeutend mit der Formel „pro nunc nihil obstare“).
Eine endgültige Entscheidung wird
wegen der „Notwendigkeit einer kritischen
wissenschaftlichen Untersuchung schwieriger, wenn nicht fast unmöglich“,
und es verbiete sich, in der „gebotenen
Schnelligkeit jenes Urteil zu fällen, das in der Vergangenheit die
Untersuchungen zur Sache abgeschlossen hat“. Sie wird also vorzugsweise vertagt:
Die Kirche ist gehalten, „im Licht der mit der Zeit gewonnenen
Erfahrung und unter besonderer Berücksichtigung der geistlichen Fruchtbarkeit,
die aus der neuen Verehrung hervorgeht ein Urteil über die Wahrheit und
Übernatürlichkeit zu fällen, wo der Fall es erfordert.“
Damit ist die Möglichkeit
eingeräumt, keine definitive Entscheidung zu formulieren. Das hat die Kirche
auch immer so praktiziert und nur dann ein Urteil abgegeben, wenn die
„Privatoffenbarung“ von einer gewissen Brisanz oder Wichtigkeit für die gesamte
Kirche oder mindestens eine Kirchenregion war.
Es kann nicht übersehen werden,
dass diese Fassung der Normen unter Paul VI. zur Verwirrung der Lage
beigetragen haben und tragen.
Das Schreiben bietet – um etwas
Positives zu nennen - einige Kriterien zur Unterscheidung echter und unechter
Privatoffenbarungen.
In eine große Ungenauigkeit sinkt
dagegen wieder das nachsynodale Schreiben „Verbum Domini“ aus dem Jahre 2010 ab.
Benedikt XVI. schreibt da unter Punkt 14:
„Der
Wert der Privatoffenbarungen ist wesentlich unterschieden von der einer
öffentlichen Offenbarung: Diese fordert unseren Glauben an, denn in ihr spricht
durch Menschenworte und durch die Vermittlung der lebendigen Gemeinschaft der
Kirche hindurch Gott selbst zu uns. Der Maßstab für die Wahrheit einer
Privatoffenbarung ist ihre Hinordnung auf Christus selbst. Wenn sie uns von ihm
wegführt, dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist, der uns in das
Evangelium hinein- und nicht aus ihm herausführt. Die Privatoffenbarung ist
eine Hilfe zu diesem Glauben, und sie erweist sich gerade dadurch als
glaubwürdig, daß sie auf die eine öffentliche Offenbarung verweist. Die
kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung zeigt daher im wesentlichen an,
daß die entsprechende Botschaft nichts enthält, was dem Glauben und den guten
Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und den Gläubigen
ist es gestattet, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken. Eine
Privatoffenbarung kann neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit
herausstellen oder alte vertiefen. Sie kann einen gewissen prophetischen
Charakter besitzen (vgl. 1Thess
5,19-21) und eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils
gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben; deshalb soll man sie
nicht achtlos beiseite schieben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber
von der man nicht Gebrauch machen muß. Auf jeden Fall muß es darum gehen, daß
sie Glaube, Hoffnung und Liebe nährt, die der bleibende Weg des Heils für alle
sind.“
Fatima wird ins Reich des „Doppeltsehens“ verschoben
In ähnlicher Weise äußert sich
Kardinal Ratzinger anlässlich der Veröffentlichung des dritten Teils der
Botschaft von Fatima im Jahr 2000.[6]
Er zitiert ausgerechnet den Mann, der alles getan hat, und dies mit höchst
fragwürdigen Argumenten aus der Hexenküche modernistischer Methoden [7],
um die approbierte Botschaft von Fatima herabzuwürdigen: „Der flämische Theologe E. Dhanis, herausragender Kenner dieser
Materie, stellt zusammenfassend fest, daß die kirchliche Approbation einer
Privatoffenbarung drei Elemente umfaßt: Die betreffende Botschaft enthält
nichts, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie
zu veröffentlichen, und die Gläubigen sind autorisiert, ihr in kluger Weise
ihre Zustimmung zu schenken (Sguardo su Fatima e bilancio di una discussione,
in: La Civiltà cattolica104, 1953 II. 392-406, hierzu 397).“[8] Dhanis
ist eine selbsternannte theologische Größe, von keinerlei besonderer Autorität.
Des Weiteren muss man sich fragen, ob in der Kirche Sätze nicht mehr in ihrer
präzisen Bedeutung verstanden werden dürfen? Wenn die Kirche also eine
Erscheinung mit einem „constat de
supernaturalitate“ approbierte, dann heißt das nicht nur, dass dem nichts
entgegensteht. Es heißt präzise: „Die
Übernatürlichkeit steht fest.“ Kardinal Ratzinger widerspricht damit, verschanzt
hinter dem Modernisten Dhanis, dem, was die Kirche klar anders formuliert hat. Nun
hat die Kirche bislang nicht mit ungenauen und doppeldeutigen Aussagen
operiert, sondern mit Aussagen, deren Meinung ihrem präzisen sprachlichen Sinn
so weit wie nur möglich entsprach. Ratzinger dagegen verlagert seine Erklärung
der Ereignisse von Fatima weit ins Psychologische: „Das Subjekt, der Schauende (…) sieht mit seinen Möglichkeiten, mit den
für ihn zugänglichen Weisen des Vorstellens und Erkennens. In der inneren Schau
liegt noch weit mehr als in der äußeren ein Übersetzungsvorgang vor, so dass
das Subjekt an der Bildwerdung dessen, was sich zeigt, wesentlich mitbeteiligt
ist. Das Bild kann nur nach seinen Maßen und seinen Möglichkeiten ankommen.
Deswegen sind solche Schauungen nie die reine "Fotografie" des
Jenseits, sondern sie tragen auch die Möglichkeiten und Grenzen des wahrnehmenden
Subjekts an sich.“[9]
Inflation von Marienerscheinungen nach Fatima
Nun lässt sich allerdings nicht
bestreiten, dass wir neuerdings geradezu überschwemmt werden von Erscheinungen
und Offenbarungen.
Was ist davon zu halten?
Grundsätzlich könnte ein häufigeres
Erscheinen der Gottesmutter eine
eschatologische Begründung haben. Sie ist schon in der Zeit des historischen
Wandels Jesu Christi Garantin und Gnadenmittel für etwas, und dieses Etwas hat
sich im 19. und frühen 20. Jahrhundert lehramtlich noch einmal außerordentlich
entfaltet, gipfelnd in den beiden Dogmen von der „Unbefleckten Empfängnis“
(1854) und der Leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel (1950), brach aber mit
dem Konzil radikal ab. Es ist ein eigenes Thema, das genau zu untersuchen und
auch in Beziehung zum Papsttum und seiner Krise zu setzen. Es geht dabei um die
Verehrung des unbefleckten Herzens Mariae als letzter Zuflucht in einer
geistlich total verfinsterten Zeit. Es war wichtig, 1870 die Unfehlbarkeit des
Papstes festzustellen: „Denn Petri Nachfolgern
ward der Heilige Geist nicht dazu verheißen, dass sie aus seiner Eingebung
heraus neue Lehren verkündeten. Ihre Aufgabe ist vielmehr, die von den Aposteln
überlieferte Offenbarung oder das anvertraute Glaubensgut unter dem Beistand
des Heiligen 'Geistes gewissenhaft zu hüten und getreu auszulegen.“ (Pastor
aeternus, XVII)[10]
Es sind mit dieser unfehlbaren Gewalt nur jene Urteile gemeint, die mit einer
bestimmten Formel eingeleitet werden und als solche „ex cathedra“ verkündet werden. Alles, was ein Papst sonst
verkündet, verpflichtet keinen Gläubigen, sollte aber alleine aufgrund des
Respekts und der Klugheit nicht ohne triftigste Gründe in Frage gestellt
werden. Die geistliche Verfinsterung, in der wir leben, hängt an der Krise des
Papsttums. Die Päpste vollziehen mit dem Vaticanum II keine ausdrücklichen ex cathedra-Akte mehr, – mit Ausnahme
der Aussage Johannes Pauls II., dass das Priesteramt nur dem Mann zukommen
könne, was jedoch auch durchgehende Praxis und Überzeugung der Kirche von
Anfang an war - , entwickeln aber eine solche Vielzahl von angeblich
„pastoralen“, weichen Aussagen und Begriffsumdeutungen, die den harten Normen
der Kirche nicht offen widersprechen, sie aber klammheimlich so unterlaufen und
aushöhlen, dass kein Gläubiger sich mehr auf das alltägliche Wort des Papstes
ohne weiteres verlassen kann. Widersprüchlichkeit, Zweideutigkeit, faktische
Sakrilegien (wie z. B. der Korankuss Johannes Pauls II.), Unaufrichtigkeit (die
geradezu absurde Deutung Johannes Pauls II., das vorgebliche 3. Geheimnisses
von Fatima weise auf das Attentat auf ihn hin, das er jedoch überlebt hat,
wohingegen der weißgekleidete Bischof in der Fatima-Vision tot zu Boden fällt)
haben das Vertrauen der Gläubigen gründlich zerstört. Benedikt XVI. hat mit
seinem Rücktritt 2013 und den damit verbundenen Unwahrheiten (er zieht sich
eben nicht für immer unsichtbar ins Kloster zurück, wie behauptet, trägt nach
wie vor Papstkleidung, lebt wie ein weltlicher Pensionär mit Feierabend vor dem
Fernsehen, anstatt wie behauptet, sein Leben dem Gebet zu widmen etc., und wird
von Franziskus unwidersprochen als „Institution“ papa emeritus bezeichnet und nicht als ein Mann, der nicht mehr
Papst ist). Wir erleben nun eine faktische päpstliche „Doppelspitze“, die
unmöglich „Petrus“ sein kann, die all das, was an Benedikt hoffnungsvoll
schien, in Finsternis taucht. Franziskus offenbart mit nahezu jedem seiner
widersprüchlichen, polarisierenden und sakrilegischen Worte und Gesten, dass er
mit der Lehre der Kirche nur noch von Ferne zu tun hat.
In diesem päpstlichen und
lehramtlichen Desaster wird nun möglicherweise das unbefleckte Herz der
Gottesmutter als der Schutzschild, der lange still beim Papsttum stand und es
stabil hielt, so, wie die Gottesmutter schon auf Golgotha treu unter dem Kreuz
stand und ausharrte und den Glauben nicht aufgab, sichtbar. Wir haben zwar
Päpste, aber keine päpstliche Autorität mehr. So ist es die Gottesmutter, an
die wir uns als unser „Lehramt“ wenden. Ihre Forderung, Ihr unbeflecktes Herz
zu verehren und den klassischen Rosenkranz zu beten, der das Glaubensgut kurz
und prägnant in jeden Beter einprägt, erscheinen angesichts der Lage als eine
kluge und hilfreiche Forderung für jedermann.
So wahr es also ist, dass wir
derzeit überschwemmt werden von unglaubwürdigen und nicht-anerkannten,
teilweise sogar anerkannten (!) Erscheinungen und Offenbarungen, so wahr ist es
andererseits, dass es dem Herrn seit jeher gefallen hat, sich Menschen, die IHM
nahestehen, in besonderer Weise zu zeigen. Die Heilige Schrift ist voll von
solchen Erzählungen. Es wäre aus der Sicht des katholischen Glaubens völlig
verfehlt, dies als Realität zu bestreiten. Die Lehre der Kirche ist uns
Gläubigen ja nicht nur ein kasuistisches Abstraktum, sondern ein lebendiger
Glaube, der uns durch das Opfer Jesu Christi im Heiligen Geist erleuchtet,
verwandelt, reinigt und dies so, wie es Gott gefällt. Es wäre andererseits
verfehlt, jedes Erlebnis eines Menschen für eine solche übernatürliche
Erfahrung zu halten. Denn der Satan gibt sich als Engel des Lichtes und kann
solche Offenbarungen kopieren oder vorschützen.
Es bedarf hier also nicht eines
militanten und trotzigen Kampfes gegen Falschmystik und Pseudoerscheinungen
oder aber einer ebenso militanten Erscheinungssucht, sondern einer nüchternen,
vorsichtigen und sorgsamen Prüfung der Geister.
Wer weidet die Lämmer noch?
Die Gläubigen sind spätestens seit
dem Vaticanum II im Hinblick auf die kirchliche Anerkennung oder Ablehnung von
Privatoffenbarungen tief verunsichert: das Lehramt widerspricht schon seit
einigen Jahrzehnten in grundlegenden Dingen dem traditionellen Lehramt so fundamental,
dass wir einen massiven Glaubensabfall erleben. Man belehrt uns von päpstlicher
Seite her, eindeutige logische Widersprüche in Kontinuität sehen zu sollen („Hermeneutik
der Kontinuität“). Im Klartext: die noch verbliebenen Glaubentreuen sollen in
die Schizophrenie getrieben werden, in die geistige und geistliche Krankheit,
und wie es aussieht, gelingt dies.
Viele Menschen verweigern sich in diesem
Chaos nach Desperado-Manier, folgen einem ihrer selbstgewählten Glaubenshelden,
die das vor sich hertragen, was ihnen aus einer „konservativen“ Sicht wichtig
erscheint, ohne sich weiter in die wahre und immer gültige Lehre der Kirche zu
vertiefen. Und unter denen, die sich ihren eigenen Reim auf die tradierte Lehre
machen, sind wiederum viele, die dem, was sie für die tradierte Lehre halten,
allerhand beimischen, was dort gar nicht hineingehört. Wer hat das Wissen, die
Intelligenz und die Zeit, hier zu prüfen?
Diese katastrophale Situation, die
allein durch die Autoritätsverweigerung der Hirten unter dem Motto „ab jetzt
nur noch pastoral“ ausgelöst wurde, begünstigt in den Gläubigen die Annahme,
dass die bischöfliche Ablehnung oder Anerkennung einer Erscheinung dem Geist
des Irrtums entstammen könnte, den das Lehramt ja auch sonst so unbestreitbar
an den Tag legt.
Die Behauptung, Privatoffenbarungen
seinen allenfalls zur Unterstützung dessen gedacht, was ohnehin schon gelehrt
werde, seien also verzichtbar, verkennt die heilsgeschichtlich vielleicht sogar
notwendige Dimension prophetischer Charismen. Immerhin nimmt der heilige Paulus
von allen frühchristlichen „Geistesgaben“ nur eine einzige ausdrücklich aus
seiner Zurückweisung und Kritik aus: das prophetische Reden.[11]
Prophetisches Reden soll etwas ins Licht heben, das, obwohl es bekannt ist,
doch vergessen und nicht mehr verstehbar schien. Manchmal aber ermöglicht das
prophetische Reden auch eine Zukunftsschau, eine rechtzeitige Weisung, um nicht
fehlzugehen. Der rüde Hinweis darauf, man brauche so etwas nicht, das gebe
schon die abgeschlossene Offenbarung her, würde tatsächlich dem Herrn am Ende
noch vorschreiben wollen, was Er in Seiner Barmherzigkeit Menschen zur Hilfe
geben kann und darf.
Dennoch, bei aller nachkonziliaren,
dem gesunden Hausverstand gebotenen Vorsicht bei neueren „Erscheinungen“, noch
dazu, wenn sie in dasselbe nachkonziliar-häretische Horn tuten, muss doch
sachlich festgestellt werden:
Fatima ist apokalyptisches Sinnbild für die mannigfaltigen Frontlinien
in der Kirche
Auf Fatima trifft die Verworrenheit,
die moderne Erscheinungen wie Medjugorje aufweisen, noch nicht zu. Es wurde,
wie bereits gesagt, 1930 vom Ortsbischof anerkannt und mit dem Urteil „constat de supernaturalitate“ versehen.
Die Wirren um Fatima entsprechen nur den mehrdimensionalen Frontlinien, die
sich in der Kirche kurz vor und vor allem nach dem Konzil ausgebildet haben. Sie
nachzuzeichnen ist einen eigenen Aufsatz wert. Eine ganz besondere Rolle spielt
dabei die auch von scheinbar konservativen Theologen kompromittierte
Opfertheologie des Konzils von Trient. Die Botschaft von Fatima richtet sich an
die Kirche und die ganze Welt. Wenn sie wahr ist – und das hat uns das
kirchliche Urteil darüber bezeugt – dann sollte sie befolgt werden, weil ihr
Inhalt ein klarer, präziser Appell ist. Sie ist nicht befolgt worden. Kein
Papst hat andererseits gewagt, ihre Wahrheit noch einmal zu leugnen. Fast alle
nachkonziliaren Päpste haben Fatima irgendwie einbezogen in ihre Handlungen,
wenn auch nicht so, wie gefordert. Zugleich versucht das Lehramt bis heute, die
Unbedingtheit der Forderungen der Gottesmutter zu umschiffen und abzuwiegeln.
Der schlimme Zustand der Kirche scheint förmlich zu beweisen, dass man sie
hätte getreulich befolgen sollen.
Dieser Artikel ist auch auf www.katholisches.info erschienen. Die Diskussion findet sich ebenfalls dort im Kommentarbereich.
Dieser Artikel ist auch auf www.katholisches.info erschienen. Die Diskussion findet sich ebenfalls dort im Kommentarbereich.
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Privatoffenbarung,
abgerufen am 20.3.2014: „In der römisch-katholischen Kirche kann eine
Privatoffenbarung „anerkannt“ werden, aber dies bedeutet nur, dass ihrem Inhalt
nach im Sinne eines nihil obstat nichts gefunden wurde, was der heiligen
Schrift, der kirchlichen Tradition und dem Lehramt der Kirche – nach
katholischem Verständnis die drei Quellen der Glaubenswahrheit – im Widerspruch
steht. Es wird also keine Aussage darüber getroffen, ob die jeweilige
Privatoffenbarung tatsächlich übernatürlichen Ursprungs ist, dies bleibt
vielmehr dem Glauben des Einzelnen überlassen.
[2] http://charismatismus.wordpress.com/2013/10/29/was-bedeutet-die-kirchliche-approbation-einer-privatoffenbarung-genau/,
abgerufen am 20.3.2014: „Wenn die Kirche also eine Privatoffenbarung
“approbiert”, dann “anerkennt” sie diese nicht etwa in dem Sinne, als ob sie
dafür eine lehramtliche “Bestätigung” bieten könne oder wolle; sie lehrt damit
auch keineswegs verbindlich die übernatürliche Herkunft einer “Erscheinung”; es
geht vielmehr darum, daß sie dem Kirchenvolk den Glauben daran gestattet, daß
sie ihn “billigt”.
[3] 2.
Thess. 2, 15
[6] http://www.kath.net/news/26686,
abgerufen am 20.3.2014
[7] Eine sehr
akribische Kritik an den Auslassungen des Paters E. Dhanis bietet Frère Michel
de la Sainte Trinité http://www.catholicvoice.co.uk/fatima1/ch2-1.htm,
abgerufen am 22.3.2014
[8] http://www.kath.net/news/26686,
abgerufen am 20.3.2014
[10] http://www.kathpedia.com/index.php?title=Pastor_aeternus_%28Wortlaut%29#Irrige_Ansichten,
abgerufen am 25.3.2014
[11] 1.
Thess. 5, 20-22