Dienstag, 25. März 2014

Fatima und die Verbindlichkeit anerkannter Erscheinungen (I)



Fatima und die Verbindlichkeit anerkannter Erscheinungen




Fatima als „Stachel im Fleisch“ der Kirche

Die aufrüttelnden Erscheinungen in Fatima 1917 und die Dinge, die sich zwischen den drei Seherkindern, der Gottesmutter und dem Engel abgespielt haben, sind Gegenstand heftiger ideologischer und theologischer Kämpfe und können nur im Rahmen der mannigfaltigen Traditionsabbrüche nach dem Vaticanum II. in ihrer Tragik verstanden werden.
Die Botschaft von Fatima ist inhaltlich keine Privatsache, dient auch keineswegs der Erbauung einer überschaubaren Gruppe von angesprochenen Personen, sondern richtet sich an den Papst, an die Kirche im ganzen und schließlich an die Welt in Form eines deutlichen Appells, um nicht von einem Befehl zu reden. Die Nichtbeachtung des Befehls bedeutet für die ganze Menschheit, aber besonders für die ganze Kirche großes Leid. So hat es die Gottesmutter mitgeteilt. Und die Kirche hat diese Erscheinungen im Jahr 1930 mit dem „constat de supernaturalitate“ approbiert.

Immer wieder wird behauptet, es obliege bei kirchlich approbierten „Privatoffenbarungen“ dem Ermessen des Gläubigen, ob er sie für wahr hält oder nicht.[1] Die kirchliche Anerkennung bedeute nicht, dass die Kirche die private Offenbarung positiv anerkenne, sondern nur ein „nihil obstat“, dass dem auf diese Weise Offenbarten nichts entgegen stehe.[2] Man könne es nicht abweisen, weil es der eigentlichen göttlichen Offenbarung nicht widerspreche. Dennoch könne das privat Offenbarte auch falsch sein.
Diese Behauptung steht in Korrespondenz zu der nach dem Konzil entstandenen Verunklarung im Umgang mit den verschiedenen Typen von „Offenbarungen“, persönlichen mystischen Erfahrungen einerseits und übernatürlichen Eingriffen Gottes in eine Gemeinschaft andererseits. Nur für den ersten Typus trifft der Begriff „Privatoffenbarung“ im strengen Sinne zu. Anders gelagert sind alle Fälle, die inhaltlich und strukturell weit über eine bloße private Mitteilung oder Gnadenerfahrung hinausgehen. Es dürfte unmittelbar einleuchten, dass es etwas anderes ist, ob jemand ein bloßes Bild sieht, oder ob er einen Befehl Jesu oder der Gottesmutter entgegennimmt, der vom Papst oder einem Bischof ausgeführt werden soll. Dass solche „Offenbarungen“ der abgeschlossenen apostolischen Offenbarung im Sinne einer Erweiterung des Heilsnotwendigen oder der Heilslehre überhaupt nichts hinzusetzen dürfen, galt immer selbstverständlich. Es ist eigentümlich, dass man diese Selbstverständlichkeit in einem solchen Maße betonen muss. Selbst wenn manche Menschen „Privatoffenbarungen“ über die Lehre der Kirche stellen sollten (was vorkommt), ist diese beständige Betonung doch vor allem ein rhetorisches Mittel und suggeriert, eine „riesige“ Zahl von Menschen würden Privatoffenbarungen über die Lehre der Kirche stellen, und man müsse nun endlich damit aufräumen. In fast jedem Winkel der christlichen Welt aber kennt man den deutlichen und anerkannten Eingriff Gottes oder der Gottesmutter in das historische Geschehen. Stiftskirchen an vielen Orten zeugen davon, das Gedächtnis an wunderbare Bewahrungen in Kriegen; ja überhaupt die für Heiligsprechungen notwendigen Wunder und die Heiligsprechung an sich selbst bezeugen, dass die Kirche weder solche übernatürlichen Erfahrungen noch die Personen, denen sie zuteil werden, für eine Nebensache erachtet hat. Auch wenn solche nach-apostolischen, historischen Niederschläge des wundertätigen Gottes nicht den Status eines Dogmas haben, sind sie dennoch eine selbstverständliche und unabweisbare Realität in der Kirche von Anfang an. Allein ihr Charakter als Ereignisse oder Weisungen in die geschichtliche Situation hinein scheidet sie kategorial von der abgeschlossenen Heilslehre. Es kann nur als perfide bezeichnet werden, wenn die Kritiker solcher Offenbarungen permanent suggerieren, alle Welt verwechsle sie mit der abgeschlossenen apostolischen Offenbarung im Glaubensgut. Es trifft eher zu, dass heutzutage viele Gläubige durch die Hirten nicht mehr darüber informiert werden, was Lehre der Kirche ist.
Angesichts der verheerenden Lage in der Kirche sind weniger die „Privatoffenbarungen“ das primäre Problem als die heillose theologische Verwirrung, die das Lehramt selbst erzeugt, ein Abfall vom Glaubensgut in mannigfaltigen „Abflüssen“.

Zur Problematik illegitimer Zusätze zur Glaubenslehre

Die Frage, was als illegitimer Zusatz zur Glaubenslehre zu betrachten ist und was nicht, ist, wenn man genau hinsieht, ausgesprochen „haarig“ und ein Feld jahrhundertelanger Streitereien und Kirchenspaltungen. Immerhin wirft der Protestantismus der katholischen Kirche zentral vor, mannigfaltige „Hinzufügungen“ zur „biblischen“ Lehre gemacht zu haben und fordert ein militantes „sola scriptura“. Dieser protestantische Vorwurf rührt aus der faktischen Situation her, dass die Kirche die abgeschlossene Offenbarung über die Jahrhunderte erst definiert und entfaltet und dies auch für vollkommen legitim und sogar notwendig gehalten hat.
So fallen nicht nur die Inhalte von sogenannten „Privatoffenbarungen“ und Erscheinungen, sondern auch die der Lehrentfaltung in die Kategorie der „Hinzufügungen“, die aus einer bestimmten Sicht „unter Verdacht“ stehen. Wir bewegen uns also auf dünnem Eis und sollten wohl abwägen, was wir sagen. Kategorial sind diese „Hinzufügungen“ – wie bereits gesagt - allerdings keine Erweiterungen der Glaubenslehre, es sei denn, es würden tatsächlich fremde, heilsnotwendige Fakten behauptet. Die Kirche hat von Jesus Christus selbst die Legitimation, solche Entfaltungen, Deutungen und Vertiefungen vorzunehmen, anzuerkennen oder eben auch zu verwerfen, solange sie sich selbst dem depositum fidei demütig unterwirft. Manche dieser Entfaltungen haben den Status dessen, was objektiv und irrtumsfrei geglaubt werden muss („de fide“), andere haben diesen Status nicht, stehen deswegen aber nicht unter dem Verdacht, mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch zu sein. Das Lehramt würde wohl kaum etwas als „echt“ und „übernatürlich“ oder meinetwegen im Stande des „nihil obstat“ anerkennen, wenn es damit rechnete, dass das so Approbierte mit einer hohen Wahrscheinlichkeit falsch und damit schädlich für die Gläubigen sein könnte. Hätte das Lehramt von alters her diese Haltung an den Tag gelegt, müsste man eine kirchliche Approbation als reinen Zynismus und Fahrlässigkeit der Hirten bezeichnen.
Die katholische Kirche hat sich wenigstens bis zum Vaticanum II zur Lösung des Vorwurfs eindeutig auf ihre von Jesus selbst gestiftete Sendung hinsichtlich der Lehrbefugnis und der Begleitung durch den Hl. Geist berufen. Auch spricht die Schrift selbst davon, dass sowohl die schriftlichen als auch die mündlichen Traditionen bindend seien, wenn sie von den Aposteln, die der Herr eingesetzt hat, stammen.[3] Wenn immer wieder aufgefordert wird in der Schrift, die Geister zu prüfen, zu unterscheiden, nicht jedem Geist zu glauben etc., dann ist damit ausgesagt, dass ein solcher Prozess nicht nur bevorsteht, sondern auch legitim ist. Aufgabe der Lehramtes war und ist, diese Prüfung mit Autorität zu erfüllen und zu einer klaren, für die Gläubigen eindeutigen Aussage zu kommen. Päpste und Konzilien nahmen daher Definitionen und Verwerfungen vor. Was einmal so ausgesprochen und geklärt war, galt. Die Bemerkung, dass niemand gezwungen sei, etwas „Privatoffenbartes“ zu glauben, schließt nicht ein, dass es öffentlich und ohne sachgemäße, gravierende Gründe bezweifelt oder verworfen werden dürfte. Diese Einschränkung meint vielmehr nur, dass es nicht heilsnotwendig sei, sich die „Privatoffenbarung“ zu eigen zu machen. Im selben Sinne ist es nicht heilsnotwendig, sich die tägliche Predigt oder sogar manche Schreiben der Päpste zu eigen zu machen! Nicht heilsnotwendig heißt aber nicht, dass es deswegen zu vernachlässigen sei.
Nun glauben viele, bei approbierten Offenbarungen mit „sachgemäßen“ Gegenargumenten aufwarten zu können. Bei genauem Hinsehen ergeben sich hier jedoch massive Probleme, die darin begründet liegen, dass mit dem Modernismus seit dem 19. Jh ein theologisches Chaos entstanden ist und die, die glauben triftige Gründe gegen eine kirchliche Approbation vorlegen zu können, oft selbst in einer massiven theologischen Verwirrung oder mindestens Unkenntnis stehen oder sie sogar bewusst hervorbringen wollen. Nach dem Konzil geriet das Lehramt vollends zum Tummelplatz von Kreativität und Eigenmächtigkeit, Zeitgeisthuldigung und frecher Vereinseitigung und Vermischung der Geister. Das ehemals klare Glaubensgut wurde entkernt, ausgehöhlt und hat seither als logische und erwartbare Folge einen beispiellosen Niedergang des kirchlichen Lebens erzeugt.

Das Lehramt hat sich selbst aus der Autorität verabschiedet

An dieser Stelle soll das gegenwärtige Problem schon benannt werden: das Lehramt hat sich aus der objektiven, demütigen, aber vollmächtigen Haltung, die es vor Gott einnehmen sollte, mit dem Vaticanum II verabschiedet und ist seither in dieser häretischen Haltung nicht mehr geeignet oder befugt, über übernatürliche Ereignisse oder Erfahrungen glaubwürdig zu urteilen. Damit ist das ganze gegenwärtige (seit dem Vaticanum II) Dilemma ausgesprochen. Die Verwirrung unter den Gläubigen besteht darin, dass sie, vom Lehramt verraten und verkauft, ihre Zuflucht zu direkten Offenbarungen der Wahrheit suchen, um ihr Heil zu finden. Dass ihnen dort auch der Satan entgegentreten könnte, bedenken sie nicht immer. Es bleibt dem Glaubenssinn der noch verbliebenen Gläubigen auferlegt, hier vorläufige, zutreffende Urteile zu formulieren. Aber jeder sieht sofort, dass dies ein unhaltbarer Zustand ist.

Was ist unter einer „Privatoffenbarung“ überhaupt zu verstehen?

Der KKK von 1993 äußert sich dazu ausgesprochen ungenau:
„Im Laufe der Jahrhunderte gab es sogenannte ‚Privatoffenbarungen’, von denen einige durch die kirchliche Autorität anerkannt wurden. Sie gehören jedoch nicht zum Glaubensgut. Sie sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung Christi zu ‚vervollkommnen’ oder zu ‚vervollständigen’, sondern sollen helfen, in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben. Unter der Leitung des Lehramtes der Kirche weiß der Glaubenssinn der Gläubigen zu unterscheiden und wahrzunehmen, was in solchen Offenbarungen ein echter Ruf Christi oder seiner Heiligen an die Kirche ist.
Der christliche Glaube kann keine ‚Offenbarungen’ annehmen, die vorgeben, die Offenbarung, die in Christus vollendet ist, zu übertreffen oder zu berichtigen, wie das bei gewissen nichtchristlichen Religionen und oft auch bei gewissen neueren Sekten der Fall ist, die auf solchen ‚Offenbarungen’ gründen.“ (§ 67)
Diese Erklärung wird nicht weiter ausgeführt und bleibt insofern enttäuschend unklar. Jedem logisch denkenden Leser stellen sich sofort mehrere Fragen:
Wie entscheidet der „Glaubenssinn der Gläubigen“ ganz genau „unter der Leitung des Lehramtes“, welche „Privatoffenbarung“ glaubwürdig, „ein echter Ruf Christi oder seiner Heiligen“ ist? Und vor allem: aufgrund welcher Kriterien? Und wie und wann treffen Glaubenssinn der Gläubigen und Lehramt beide zusammen?
Von welchen „gewissen nichtchristlichen Religionen“ oder „gewissen neueren Sekten“ ist hier die Rede? Spontan fällt jedem Kundigen sofort der Islam ein, der ausdrücklich eine „Vervollkommnung“ und „Korrektur“ des durch die Kirche verfälschten Monotheismus sein will. Jenen Islam aber hofieren die Päpste seit Johannes XXIII. und ordnen ihn gar unter die Religionen ein, die auch zum Heil führen können!
Die Kategorien der „Vervollständigung des bereits abgeschlossen Offenbarten“ und „Offenbarung zur Vertiefung des bereits abgeschlossen Offenbarten“ werden nicht klar und scharf voneinander geschieden. Daher hilft dann auch die gewundene Andeutung von „gewissen“ Religionen und Sekten nicht weiter. Hier hätte jeweils mindestens ein Beispiel ausgeführt werden müssen.
Immerhin aber gesteht der KKK zu, dass die abgeschlossene Offenbarung inhaltlich noch „nicht vollständig ausgeschöpft“ ist. „Es bleibt Sache des christlichen Glaubens, (…) nach und nach ihre ganze Tragweite zu erfassen.“ (§ 66)

Die dogmatische Konstitution Lumen gentium über die Kirche aus dem Jahr 1964 formuliert:
„Derselbe Heilige Geist heiligt außerdem nicht nur das Gottesvolk durch die Sakramente und die Dienstleistungen, er führt es nicht nur und bereichert es mit Tugenden, sondern "teilt den Einzelnen, wie er will" (1 Kor 12,11), seine Gaben aus und verteilt unter den Gläubigen jeglichen Standes auch besondere Gnaden. Durch diese macht er sie geeignet und bereit, für die Erneuerung und den vollen Aufbau der Kirche verschiedene Werke und Dienste zu übernehmen gemäß dem Wort: "Jedem wird der Erweis des Geistes zum Nutzen gegeben" (1 Kor 12,7). Solche Gnadengaben, ob sie nun von besonderer Leuchtkraft oder aber schlichter und allgemeiner verbreitet sind, müssen mit Dank und Trost angenommen werden, da sie den Nöten der Kirche besonders angepaßt und nützlich sind. Außerordentliche Gaben soll man aber nicht leichthin erstreben. Man darf auch nicht vermessentlich Früchte für die apostolische Tätigkeit von ihnen erwarten. Das Urteil über ihre Echtheit und ihren geordneten Gebrauch steht bei jenen, die in der Kirche die Leitung haben und denen es in besonderer Weise zukommt, den Geist nicht auszulöschen, sondern alles zu prüfen und das Gute zu behalten (vgl. 1 Thess 5,12.19-21)." (LG 12)
Es ist unschwer zu erkennen, dass auch diese wortreiche Erklärung keine Präzisierung leistet: Wohl wird zugestanden, dass es zum Aufbau der Kirche „Gnadengaben“ gibt, aber was das konkret bedeutet, wird umgangen. Insbesondere scheint der Satz „Man darf auch nicht vermessentlich Früchte für die apostolische Tätigkeit von ihnen erwarten“ die gerade noch zugestandene Nützlichkeit für das Leben der Kirche wieder aufzuheben. Abgesehen davon ist dieser Satz abwertend formuliert, präzisiert aber sein Ziel nicht. Dass das Urteil über solche Gnadengaben die Kirche fällen soll, ist banal, berücksichtigt aber nicht, inwieweit der im späteren KKK genannte Glaubenssinn hier mit in die Entscheidung des Lehramtes einfließen kann oder soll. Unbeantwortet bleiben alle anderen Fragen: Was sind überhaupt außerordentliche Gaben? Was folgt daraus, wenn jemand aufgrund solcher Gaben eine Mission nicht nur für sich selbst, sondern für alle haben sollte?
Immerhin wird aber in diesem Text, so verschwommen er formuliert, angedeutet, dass diese Gnadegaben von unterschiedlichster Art sein können und das irreführende pauschale Wort „Privatoffenbarung“ für ein vielgestaltiges Phänomen vermieden.

Im Jahre 1978 erließ Paul VI. Richtlinien zum Umgang mit Erscheinungen und Offenbarungen, die insgesamt eine Zurücknahme und Verdunklung der bisherigren kirchlichen Praxis zu enthalten scheinen [4]:
„Andererseits machen es die heutige Mentalität und die Notwendigkeit einer kritischen wissenschaftlichen Untersuchung schwieriger, wenn nicht fast unmöglich, mit der gebotenen Schnelligkeit jenes Urteil zu fällen, das in der Vergangenheit die Untersuchungen zur Sache abgeschlossen hat (constat de supernaturalitate, non constat de supernaturalitate) und den Ordinarien die Möglichkeit bot, den öffentlichen Kult oder andere Formen der Verehrung durch die Gläubigen zu gestatten oder zu verbieten.“
Wenigstens gibt dieser Text kund, dass die Kirche sich bisher ein definitives Urteil zu sprechen vornahm, wenn ein Mensch oder Menschen mit außergewöhnlichen Eingebungen allgemein wahrgenommen wurden und die Gemeinschaft, in der dies geschah, stark bewegte. Entweder eine Erscheinung wurde irgendwann mit dem Satz „constat de supernaturlitate“ anerkannt oder aber mit dem Satz „non constat de supernaturalitate“ abgelehnt – so sagt es das Dokument jedenfalls. Ursprünglich hieß eine Ablehnung bis in die 70er Jahre hinein allerdings „constat de non supernaturalitate“.[5] Dieser Wandel von einer harten zu einer weichen Ablehnungsformel sollte beachtet und auf den Grund hin befragt werden, der zu ihm geführt haben mag. Die weiche Formel lässt offen, dass irgendwann die Übernatürlichkeit doch noch festgestellt wird. Die alte harte Formel schloss dies weitgehend ein für allemal aus. Nur eine völlig neue Erkenntnis über die Sachlage, neues Material und neue Zeugen hätten dann noch einmal zu einer Änderung führen können.
Interessant ist, dass die Richtlinien im Verlauf ein klares und eindeutiges Urteil erst einmal umgehen und ein vages „für den Augenblick steht nichts entgegen“ festhalten wollen:
„Sobald die kirchliche Autorität über irgendwelche mutmaßlichen Erscheinungen oder Offenbarungen Kenntnis erhält, ist es ihre Aufgabe: (…) sofern diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis führt, einige Ausdrucksformen des öffentlichen Kultes oder der Verehrung zu erlauben, wobei diese zugleich weiterhin mit großer Klugheit überwacht werden müssen (dies ist gleichbedeutend mit der Formel „pro nunc nihil obstare“).
Eine endgültige Entscheidung wird wegen der „Notwendigkeit einer kritischen wissenschaftlichen Untersuchung schwieriger, wenn nicht fast unmöglich“, und es verbiete sich, in der „gebotenen Schnelligkeit jenes Urteil zu fällen, das in der Vergangenheit die Untersuchungen zur Sache abgeschlossen hat“. Sie wird also vorzugsweise vertagt:
Die Kirche ist gehalten, „im Licht der mit der Zeit gewonnenen Erfahrung und unter besonderer Berücksichtigung der geistlichen Fruchtbarkeit, die aus der neuen Verehrung hervorgeht ein Urteil über die Wahrheit und Übernatürlichkeit zu fällen, wo der Fall es erfordert.“
Damit ist die Möglichkeit eingeräumt, keine definitive Entscheidung zu formulieren. Das hat die Kirche auch immer so praktiziert und nur dann ein Urteil abgegeben, wenn die „Privatoffenbarung“ von einer gewissen Brisanz oder Wichtigkeit für die gesamte Kirche oder mindestens eine Kirchenregion war.
Es kann nicht übersehen werden, dass diese Fassung der Normen unter Paul VI. zur Verwirrung der Lage beigetragen haben und tragen.
Das Schreiben bietet – um etwas Positives zu nennen - einige Kriterien zur Unterscheidung echter und unechter Privatoffenbarungen.
In eine große Ungenauigkeit sinkt dagegen wieder das nachsynodale Schreiben „Verbum Domini“ aus dem Jahre 2010 ab. Benedikt XVI. schreibt da unter Punkt 14:
„Der Wert der Privatoffenbarungen ist wesentlich unterschieden von der einer öffentlichen Offenbarung: Diese fordert unseren Glauben an, denn in ihr spricht durch Menschenworte und durch die Vermittlung der lebendigen Gemeinschaft der Kirche hindurch Gott selbst zu uns. Der Maßstab für die Wahrheit einer Privatoffenbarung ist ihre Hinordnung auf Christus selbst. Wenn sie uns von ihm wegführt, dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist, der uns in das Evangelium hinein- und nicht aus ihm herausführt. Die Privatoffenbarung ist eine Hilfe zu diesem Glauben, und sie erweist sich gerade dadurch als glaubwürdig, daß sie auf die eine öffentliche Offenbarung verweist. Die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung zeigt daher im wesentlichen an, daß die entsprechende Botschaft nichts enthält, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und den Gläubigen ist es gestattet, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken. Eine Privatoffenbarung kann neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit herausstellen oder alte vertiefen. Sie kann einen gewissen prophetischen Charakter besitzen (vgl. 1Thess 5,19-21) und eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben; deshalb soll man sie nicht achtlos beiseite schieben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muß. Auf jeden Fall muß es darum gehen, daß sie Glaube, Hoffnung und Liebe nährt, die der bleibende Weg des Heils für alle sind.“

Fatima wird ins Reich des „Doppeltsehens“ verschoben

In ähnlicher Weise äußert sich Kardinal Ratzinger anlässlich der Veröffentlichung des dritten Teils der Botschaft von Fatima im Jahr 2000.[6] Er zitiert ausgerechnet den Mann, der alles getan hat, und dies mit höchst fragwürdigen Argumenten aus der Hexenküche modernistischer Methoden [7], um die approbierte Botschaft von Fatima herabzuwürdigen: „Der flämische Theologe E. Dhanis, herausragender Kenner dieser Materie, stellt zusammenfassend fest, daß die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung drei Elemente umfaßt: Die betreffende Botschaft enthält nichts, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und die Gläubigen sind autorisiert, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken (Sguardo su Fatima e bilancio di una discussione, in: La Civiltà cattolica104, 1953 II. 392-406, hierzu 397).“[8] Dhanis ist eine selbsternannte theologische Größe, von keinerlei besonderer Autorität. Des Weiteren muss man sich fragen, ob in der Kirche Sätze nicht mehr in ihrer präzisen Bedeutung verstanden werden dürfen? Wenn die Kirche also eine Erscheinung mit einem „constat de supernaturalitate“ approbierte, dann heißt das nicht nur, dass dem nichts entgegensteht. Es heißt präzise: „Die Übernatürlichkeit steht fest.“ Kardinal Ratzinger widerspricht damit, verschanzt hinter dem Modernisten Dhanis, dem, was die Kirche klar anders formuliert hat. Nun hat die Kirche bislang nicht mit ungenauen und doppeldeutigen Aussagen operiert, sondern mit Aussagen, deren Meinung ihrem präzisen sprachlichen Sinn so weit wie nur möglich entsprach. Ratzinger dagegen verlagert seine Erklärung der Ereignisse von Fatima weit ins Psychologische: „Das Subjekt, der Schauende (…) sieht mit seinen Möglichkeiten, mit den für ihn zugänglichen Weisen des Vorstellens und Erkennens. In der inneren Schau liegt noch weit mehr als in der äußeren ein Übersetzungsvorgang vor, so dass das Subjekt an der Bildwerdung dessen, was sich zeigt, wesentlich mitbeteiligt ist. Das Bild kann nur nach seinen Maßen und seinen Möglichkeiten ankommen. Deswegen sind solche Schauungen nie die reine "Fotografie" des Jenseits, sondern sie tragen auch die Möglichkeiten und Grenzen des wahrnehmenden Subjekts an sich.“[9]

Inflation von Marienerscheinungen nach Fatima

Nun lässt sich allerdings nicht bestreiten, dass wir neuerdings geradezu überschwemmt werden von Erscheinungen und Offenbarungen.
Was ist davon zu halten?
Grundsätzlich könnte ein häufigeres Erscheinen der Gottesmutter eine eschatologische Begründung haben. Sie ist schon in der Zeit des historischen Wandels Jesu Christi Garantin und Gnadenmittel für etwas, und dieses Etwas hat sich im 19. und frühen 20. Jahrhundert lehramtlich noch einmal außerordentlich entfaltet, gipfelnd in den beiden Dogmen von der „Unbefleckten Empfängnis“ (1854) und der Leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel (1950), brach aber mit dem Konzil radikal ab. Es ist ein eigenes Thema, das genau zu untersuchen und auch in Beziehung zum Papsttum und seiner Krise zu setzen. Es geht dabei um die Verehrung des unbefleckten Herzens Mariae als letzter Zuflucht in einer geistlich total verfinsterten Zeit. Es war wichtig, 1870 die Unfehlbarkeit des Papstes festzustellen: „Denn Petri Nachfolgern ward der Heilige Geist nicht dazu verheißen, dass sie aus seiner Eingebung heraus neue Lehren verkündeten. Ihre Aufgabe ist vielmehr, die von den Aposteln überlieferte Offenbarung oder das anvertraute Glaubensgut unter dem Beistand des Heiligen 'Geistes gewissenhaft zu hüten und getreu auszulegen.“ (Pastor aeternus, XVII)[10] Es sind mit dieser unfehlbaren Gewalt nur jene Urteile gemeint, die mit einer bestimmten Formel eingeleitet werden und als solche „ex cathedra“ verkündet werden. Alles, was ein Papst sonst verkündet, verpflichtet keinen Gläubigen, sollte aber alleine aufgrund des Respekts und der Klugheit nicht ohne triftigste Gründe in Frage gestellt werden. Die geistliche Verfinsterung, in der wir leben, hängt an der Krise des Papsttums. Die Päpste vollziehen mit dem Vaticanum II keine ausdrücklichen ex cathedra-Akte mehr, – mit Ausnahme der Aussage Johannes Pauls II., dass das Priesteramt nur dem Mann zukommen könne, was jedoch auch durchgehende Praxis und Überzeugung der Kirche von Anfang an war - , entwickeln aber eine solche Vielzahl von angeblich „pastoralen“, weichen Aussagen und Begriffsumdeutungen, die den harten Normen der Kirche nicht offen widersprechen, sie aber klammheimlich so unterlaufen und aushöhlen, dass kein Gläubiger sich mehr auf das alltägliche Wort des Papstes ohne weiteres verlassen kann. Widersprüchlichkeit, Zweideutigkeit, faktische Sakrilegien (wie z. B. der Korankuss Johannes Pauls II.), Unaufrichtigkeit (die geradezu absurde Deutung Johannes Pauls II., das vorgebliche 3. Geheimnisses von Fatima weise auf das Attentat auf ihn hin, das er jedoch überlebt hat, wohingegen der weißgekleidete Bischof in der Fatima-Vision tot zu Boden fällt) haben das Vertrauen der Gläubigen gründlich zerstört. Benedikt XVI. hat mit seinem Rücktritt 2013 und den damit verbundenen Unwahrheiten (er zieht sich eben nicht für immer unsichtbar ins Kloster zurück, wie behauptet, trägt nach wie vor Papstkleidung, lebt wie ein weltlicher Pensionär mit Feierabend vor dem Fernsehen, anstatt wie behauptet, sein Leben dem Gebet zu widmen etc., und wird von Franziskus unwidersprochen als „Institution“ papa emeritus bezeichnet und nicht als ein Mann, der nicht mehr Papst ist). Wir erleben nun eine faktische päpstliche „Doppelspitze“, die unmöglich „Petrus“ sein kann, die all das, was an Benedikt hoffnungsvoll schien, in Finsternis taucht. Franziskus offenbart mit nahezu jedem seiner widersprüchlichen, polarisierenden und sakrilegischen Worte und Gesten, dass er mit der Lehre der Kirche nur noch von Ferne zu tun hat.
In diesem päpstlichen und lehramtlichen Desaster wird nun möglicherweise das unbefleckte Herz der Gottesmutter als der Schutzschild, der lange still beim Papsttum stand und es stabil hielt, so, wie die Gottesmutter schon auf Golgotha treu unter dem Kreuz stand und ausharrte und den Glauben nicht aufgab, sichtbar. Wir haben zwar Päpste, aber keine päpstliche Autorität mehr. So ist es die Gottesmutter, an die wir uns als unser „Lehramt“ wenden. Ihre Forderung, Ihr unbeflecktes Herz zu verehren und den klassischen Rosenkranz zu beten, der das Glaubensgut kurz und prägnant in jeden Beter einprägt, erscheinen angesichts der Lage als eine kluge und hilfreiche Forderung für jedermann.

So wahr es also ist, dass wir derzeit überschwemmt werden von unglaubwürdigen und nicht-anerkannten, teilweise sogar anerkannten (!) Erscheinungen und Offenbarungen, so wahr ist es andererseits, dass es dem Herrn seit jeher gefallen hat, sich Menschen, die IHM nahestehen, in besonderer Weise zu zeigen. Die Heilige Schrift ist voll von solchen Erzählungen. Es wäre aus der Sicht des katholischen Glaubens völlig verfehlt, dies als Realität zu bestreiten. Die Lehre der Kirche ist uns Gläubigen ja nicht nur ein kasuistisches Abstraktum, sondern ein lebendiger Glaube, der uns durch das Opfer Jesu Christi im Heiligen Geist erleuchtet, verwandelt, reinigt und dies so, wie es Gott gefällt. Es wäre andererseits verfehlt, jedes Erlebnis eines Menschen für eine solche übernatürliche Erfahrung zu halten. Denn der Satan gibt sich als Engel des Lichtes und kann solche Offenbarungen kopieren oder vorschützen.
Es bedarf hier also nicht eines militanten und trotzigen Kampfes gegen Falschmystik und Pseudoerscheinungen oder aber einer ebenso militanten Erscheinungssucht, sondern einer nüchternen, vorsichtigen und sorgsamen Prüfung der Geister.

Wer weidet die Lämmer noch?

Die Gläubigen sind spätestens seit dem Vaticanum II im Hinblick auf die kirchliche Anerkennung oder Ablehnung von Privatoffenbarungen tief verunsichert: das Lehramt widerspricht schon seit einigen Jahrzehnten in grundlegenden Dingen dem traditionellen Lehramt so fundamental, dass wir einen massiven Glaubensabfall erleben. Man belehrt uns von päpstlicher Seite her, eindeutige logische Widersprüche in Kontinuität sehen zu sollen („Hermeneutik der Kontinuität“). Im Klartext: die noch verbliebenen Glaubentreuen sollen in die Schizophrenie getrieben werden, in die geistige und geistliche Krankheit, und wie es aussieht, gelingt dies.
Viele Menschen verweigern sich in diesem Chaos nach Desperado-Manier, folgen einem ihrer selbstgewählten Glaubenshelden, die das vor sich hertragen, was ihnen aus einer „konservativen“ Sicht wichtig erscheint, ohne sich weiter in die wahre und immer gültige Lehre der Kirche zu vertiefen. Und unter denen, die sich ihren eigenen Reim auf die tradierte Lehre machen, sind wiederum viele, die dem, was sie für die tradierte Lehre halten, allerhand beimischen, was dort gar nicht hineingehört. Wer hat das Wissen, die Intelligenz und die Zeit, hier zu prüfen?
Diese katastrophale Situation, die allein durch die Autoritätsverweigerung der Hirten unter dem Motto „ab jetzt nur noch pastoral“ ausgelöst wurde, begünstigt in den Gläubigen die Annahme, dass die bischöfliche Ablehnung oder Anerkennung einer Erscheinung dem Geist des Irrtums entstammen könnte, den das Lehramt ja auch sonst so unbestreitbar an den Tag legt.
Die Behauptung, Privatoffenbarungen seinen allenfalls zur Unterstützung dessen gedacht, was ohnehin schon gelehrt werde, seien also verzichtbar, verkennt die heilsgeschichtlich vielleicht sogar notwendige Dimension prophetischer Charismen. Immerhin nimmt der heilige Paulus von allen frühchristlichen „Geistesgaben“ nur eine einzige ausdrücklich aus seiner Zurückweisung und Kritik aus: das prophetische Reden.[11] Prophetisches Reden soll etwas ins Licht heben, das, obwohl es bekannt ist, doch vergessen und nicht mehr verstehbar schien. Manchmal aber ermöglicht das prophetische Reden auch eine Zukunftsschau, eine rechtzeitige Weisung, um nicht fehlzugehen. Der rüde Hinweis darauf, man brauche so etwas nicht, das gebe schon die abgeschlossene Offenbarung her, würde tatsächlich dem Herrn am Ende noch vorschreiben wollen, was Er in Seiner Barmherzigkeit Menschen zur Hilfe geben kann und darf.
Dennoch, bei aller nachkonziliaren, dem gesunden Hausverstand gebotenen Vorsicht bei neueren „Erscheinungen“, noch dazu, wenn sie in dasselbe nachkonziliar-häretische Horn tuten, muss doch sachlich festgestellt werden:

Fatima ist apokalyptisches Sinnbild für die mannigfaltigen Frontlinien in der Kirche

Auf Fatima trifft die Verworrenheit, die moderne Erscheinungen wie Medjugorje aufweisen, noch nicht zu. Es wurde, wie bereits gesagt, 1930 vom Ortsbischof anerkannt und mit dem Urteil „constat de supernaturalitate“ versehen. Die Wirren um Fatima entsprechen nur den mehrdimensionalen Frontlinien, die sich in der Kirche kurz vor und vor allem nach dem Konzil ausgebildet haben. Sie nachzuzeichnen ist einen eigenen Aufsatz wert. Eine ganz besondere Rolle spielt dabei die auch von scheinbar konservativen Theologen kompromittierte Opfertheologie des Konzils von Trient. Die Botschaft von Fatima richtet sich an die Kirche und die ganze Welt. Wenn sie wahr ist – und das hat uns das kirchliche Urteil darüber bezeugt – dann sollte sie befolgt werden, weil ihr Inhalt ein klarer, präziser Appell ist. Sie ist nicht befolgt worden. Kein Papst hat andererseits gewagt, ihre Wahrheit noch einmal zu leugnen. Fast alle nachkonziliaren Päpste haben Fatima irgendwie einbezogen in ihre Handlungen, wenn auch nicht so, wie gefordert. Zugleich versucht das Lehramt bis heute, die Unbedingtheit der Forderungen der Gottesmutter zu umschiffen und abzuwiegeln. Der schlimme Zustand der Kirche scheint förmlich zu beweisen, dass man sie hätte getreulich befolgen sollen.

Dieser Artikel ist auch auf www.katholisches.info erschienen. Die Diskussion findet sich ebenfalls dort im Kommentarbereich.


[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Privatoffenbarung, abgerufen am 20.3.2014: „In der römisch-katholischen Kirche kann eine Privatoffenbarung „anerkannt“ werden, aber dies bedeutet nur, dass ihrem Inhalt nach im Sinne eines nihil obstat nichts gefunden wurde, was der heiligen Schrift, der kirchlichen Tradition und dem Lehramt der Kirche – nach katholischem Verständnis die drei Quellen der Glaubenswahrheit – im Widerspruch steht. Es wird also keine Aussage darüber getroffen, ob die jeweilige Privatoffenbarung tatsächlich übernatürlichen Ursprungs ist, dies bleibt vielmehr dem Glauben des Einzelnen überlassen.
[2] http://charismatismus.wordpress.com/2013/10/29/was-bedeutet-die-kirchliche-approbation-einer-privatoffenbarung-genau/, abgerufen am 20.3.2014: „Wenn die Kirche also eine Privatoffenbarung “approbiert”, dann “anerkennt” sie diese nicht etwa in dem Sinne, als ob sie dafür eine lehramtliche “Bestätigung” bieten könne oder wolle; sie lehrt damit auch keineswegs verbindlich die übernatürliche Herkunft einer “Erscheinung”; es geht vielmehr darum, daß sie dem Kirchenvolk den Glauben daran gestattet, daß sie ihn “billigt”.
[3] 2. Thess. 2, 15
[6] http://www.kath.net/news/26686, abgerufen am 20.3.2014
[7] Eine sehr akribische Kritik an den Auslassungen des Paters E. Dhanis bietet Frère Michel de la Sainte Trinité http://www.catholicvoice.co.uk/fatima1/ch2-1.htm, abgerufen am 22.3.2014
[8] http://www.kath.net/news/26686, abgerufen am 20.3.2014
[11] 1. Thess. 5, 20-22

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen